SEPA to Go

Vereinssoftware mit Lastschriftenverfahren

SEPA

Allgemeines zu SEPA

(zum Teil entnommen aus http://de.wikipedia.org/wiki/Einheitlicher_Euro-Zahlungsverkehrsraum)


Begriffsbestimmung:
- SEPA steht für „Single Euro Payments Area“, auf Deutsch „Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum“ und bezeichnet im Bankwesen das Projekt eines europaweit einheitlichen Zahlungsraums für Transaktionen in Euro. In diesem Zahlungsraum sollen für Kunden keine Unterschiede mehr zwischen nationalen und grenzüberschreitenden Zahlungen erkennbar sein.

Teilnehmerländer:
- alle 27 Mitglieder der Europäischen Union, Schweiz, Monaco, Island, Liechtenstein und Monaco sowie einige Exoten.

Zahlungsverkehrsprodukte:
- Seit Anfang 2008 sind folgende SEPA-Zahlungsverkehrsprodukte für die Bankkunden nutzbar:
SEPA-Überweisungen, SEPA-Basislastschriften, SEPA-Firmenlastschrift, SEPA-Kartenzahlungen

Regeln für SEPA:
- Die SEPA-Lastschrift ist keine Sichtlastschrift. Sie enthält deshalb den Fälligkeitstermin.
- Lastschriften dürfen nur dann zusammengefasst werden, wenn sie sich auf dasselbe Mandat beziehen.
- Jede erzeugte Lastschrift ist mit der letzten gültigen Lastschrift zu vergleichen.
- Beim SEPA-Lastschriftverfahren benötigt der Zahlungsempfänger ein Mandat, das ihm vom Zahler erteilt wird. (in der Regel ein papiergebundenes Mandat mit der eigenhändigen Unterschrift)
- Die Lastschrift enthält auch die Mandatsangaben.
- Für das SEPA-Mandat gilt:
Es enthält explizit die Weisung an die Bank des Zahlers, die Lastschrift einzulösen und die Ermächtigung an den Zahlungsempfänger, Zahlungen mittels Lastschrift vom Konto des Zahlers einzuziehen.
Es weist klar auf die Rückgabemöglichkeit innerhalb von acht Wochen hin.
Es enthält eine klare Referenzierung auf die Lastschrift (Gläubiger-ID und Mandatsnummer)
Es erlischt nach 36 Monaten der Nicht-Nutzung.
- Bereits erteilte und künftige nationale Einzugsermächtigungen können ab 9. Juli 2012 in SEPA-Lastschriftmandate umgedeutet werden. Nur Einzugsermächtigungen mit einer echten Unterschrift sind gültig.
- Pflicht zur Pre-Notification
- Fälligkeitsdatum:
muss ein Bank-Geschäftstag sein, ansonsten gilt der nächste Geschäftstag.
- Vorlauffristen bei der Einreichung der Lastschrift:
Einreichung max. 14 Kalendertage vor Tag der Abbuchung
Basislastschrift:
Einreichung von Erstlastschriften (FRST) mind. 5 Geschäftstage vorher
Einreichung von Einmaligen Lastschriften (OOFF) mind. 5 Geschäftstage vorher
Einreichung von Finalen Lastschriften (FNAL) mind. 2 Geschäftstage vorher
Einreichung von Folgelastschriften (RCUR) mind. 2 Geschäftstage vorher
Firmenlastschrift (SEPA Direct Debit B2B (Business-to-Business)):
Einreichung beliebiger Lastschriften mind. 1 Geschäftstag vorher
(für DTAUS gelten keine Vorlauffristen)
- Firmenlastschrift hat kein Widerspruchsrecht.